
Antworten auf die Quizfragen zum Beitrag von Anna Danek
Antwort auf Frage 3
Ein Eingriff in Art. 12 Abs. 1 GG muss eine berufsregelnde Tendenz aufweisen. Diese liegt vor, wenn spezifisch berufliche Verhaltensweisen i. S. des Art. 12 Abs. 1 GG betroffen sind.
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